Die deutsche Rechtsanwaltordnung sieht den Rechtsanwalt als „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ (§1 BRAO). Dies bedeutet, dass der Rechtsanwalt sowohl seinem Mandanten, als auch der Rechtsordnung verpflichtet ist, er hat somit seinem Mandanten mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Genau das will ich für Sie.
Einen Anwalt,
Erarbeiten Sie gemeinsam mit mir ein Konzept, das Ihnen hilft, Ihr rechtliches Problem zu lösen und wieder auf der sicheren Seite zu stehen. Das spricht Sie an? Dann setzen Sie sich mit unserer Kanzlei in Verbindung, kommen Sie vorbei und überzeugen Sie sich selbst.
Warum soviel dem Zufall überlassen?
Der ist ohnehin überlastet!
Angelika Laich - Rechtsanwältin
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